Autohaus Pabst GmbH & Co. KG
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AU und ASU - Abnahme

Sicherheit ist nicht unbegrenzt haltbar

Autohaus Pabst - Kfz Meisterbetrieb Bei Ihrem Fahrzeug ist die Hauptuntersuchung (HU) oder die Abgasuntersuchung (AU) fällig? Beide Untersuchungen sind ist gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.

Wir ersparen Ihnen Zeit und Kosten und führen in Zusammenarbeit mit der TÜV NORD Mobilitäts GmbH – unserem bewährten Partner in Sachen TÜV, Gutachten und Eintragungen von Zusatzausstattungen – die HU an Ihrem Fahrzeug durch.

Lassen Sie vorab Ihr Kfz von uns checken:

Ob Bremsen, Räder, Auspuffanlage oder Lenkung - eventuelle Mängel können so schon vor der Hauptuntersuchung erkannt und behoben werden. So können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht.

Ein vorheriger Fahrzeug-Check ist für Sie kostenlos!

Termine für die HU-Untersuchung in unserer Werkstatt:

jeden Dienstag + alle 2 Wochen Freitags
nach Terminvereinbarung
Prüfung und Abnahme durch die: TÜV NORD Mobilitäts GmbH

Die AU kann bei uns täglich durchgeführt werden.
 

Information zur Untersuchungspflicht

Laut § 29 StVZO unterliegen alle Kraftfahrzeuge, Motorräder/Leichtkrafträder und Anhänger mit eigenem amtlichen Kennzeichen der Pflicht zur regelmäßig Hauptuntersuchung. Ausnahmen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, Oldtimer mit H-Kennzeichen, Händlerkennzeichen und Fahrzeuge der Bundespolizei und -Bundeswehr.

Die Untersuchungsintervalle für die Hauptuntersuchung (HU)

  • PKW bei Erstzulassung 36 Monate
  • PKW ab der 2. HU: 24 Monate
  • Taxen/Mietwagen: 12 Monate
  • Motorräder/Leichtkrafträder: 24 Monate
  • Anhänger bei Erstzulassung (bis 750 kg): 36 Monate
  • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Wohnanhänger: 24 Monate
  • Anhänger über 3,5 t Gesamtgewicht: 12 Monate